Vorsorgevollmacht?Nö, nach mir die Sintflut

Wer denkt, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung „will ich nicht!“, kann seinen Angehörigen viel Stress bereiten. Im Notfall wird ein fremder Betreuer bestimmt, der die Entscheidungen trifft. Und die Familie muss zwar bezahlen, kommt aber an die Geldmittel nicht ran.

Selbstständige und Unternehmer haben besondere Herausforderungen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können. Oft leidet dann das Geschäft. Rechnungen können nicht bezahlt, Aufträge nicht bearbeitet, Außenstände nicht eingetrieben werden. Das kann bei Freiberuflern und Selbstständigen bis zur Insolvenz gehen.
Auch Gesellschafter können im Fall der Fälle ihre Anteile in Gesellschafterversammlungen nicht nach Wunsch vertreten lassen. Das macht ohne Vollmacht ein vom Gericht eingesetzter Betreuer. Die Lösung ist eine Unternehmervollmacht. Ein von Ihnen bestimmter Bevollmächtigter kann im Unternehmen agieren und Ihre Gesellschafteranteile vertreten, wenn Sie nicht in der Lage dazu sind.

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